Kauf von Gebrauchtimmobilien
Kauf von Gebrauchtimmobilien Der Kauf gebrauchter oder renovierungsbedürftiger Immobilien erfordert im Regelfall umfassende Renovierungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür wird der Steuerpflichtige als Erhaltungsaufwendungen geltend machen und im Jahr der Verausgabung oder auf Antrag verteilt auf 5 Jahre von den Vermietungseinkünften vollumfänglich abziehen. Renovierungskosten, die ein Immobilienkäufer innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Anschaffung des Objekts […]