Jahresabschluss

Jahresabschluss, E-Bilanz

Nach dem Handelsgesetzbuch sind Sie als Unternehmer verpflichtet zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser ist abhängig von der Unternehmensgröße in der vereinfachten Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung oder als Bilanz und Gewinn und Verlust Rechnung anzufertigen.

Sehr gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie und ermöglichen Ihnen somit die volle Konzentration auf Ihr Tagesgeschäft. Der Jahresabschluss wird von uns im Rahmen der handels- und steuerlichen Wahlrechte für Sie optimiert. Unser Team ist hierbei immer auf dem rechtlich aktuellsten Stand.

Die auf dem Jahresabschluss aufbauende betriebswirtschaftliche Analyse liefert Ihnen wichtige Informationen über die Entwicklung Ihres Unternehmens. Zukünftige Investitions- und Finanzierungsentscheidungen können auf Grundlage dieser Daten strategisch geplant und entscheiden werden.

In Zukunft müssen alle bilanzierenden Unternehmen ihre Bilanz und Gewinn- und Verlust Rechnung auf amtlich vorgeschriebenen Datensätzen (E-Bilanz) elektronisch beim Finanzamt einreichen. Dieser Vorgang ist durch unsere technisch neuste Software bereits in den Arbeitsabläufen integriert.