Erbschafts- & Schenkungssteuer

Erschaft- & Schenkungssteuer

Als Erbe oder Beschenkter sind Sie verpflichtet eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Abhängig von dem Wert der Bereicherung und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker kann die Vermögensübertragung steuerfrei sein, eine Steuerbelastung variiert bis hin zu einem Steuersatz in Höhe von 50%.

Die richtige Bewertung der übertragenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie die Überprüfung der steuerlichen Befreiungsvorschriften für einzelne Vermögensgegenstände wie z.B. das Familienheim nehmen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Steuerbelastung.

Durch die große Anzahl der bearbeiteten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle haben wir uns  umfangreiches Detailwissen erarbeitet und umgreifende Erfahrung in der Bearbeitung sowie Kommunikation mit den Finanzbehörden erlangt. Die kontinuierlichen Fortbildungen in diesem steuerlichen Spezialgebiet gewährleisten, dass wir jederzeit auf aktuellstem Stand der Gesetzgebung sind.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie. Haben Sie geerbt oder wurden Sie beschenkt erstellen wir für Sie die notwenige Steuererklärungen und übernehmen die gesamte steuerliche Abwicklung.

Planen Sie Vermögen zu verschenken fertigen wir mit Ihnen zusammen individuelle Übertragungsvarianten an und betreuen den Vorgang von Beginn an. Somit werden schon in den ersten Planungsphasen der Übertragung steuerliche Aspekte  mitberücksichtigt, die unter dem Strich zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führen können.