Ermittlung privater Veräußerungsgeschäfte

Ermittlung privater Veräußerungsgeschäfte

Der Verkauf von Gegenständen des Privatvermögens unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Hierfür ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln, welcher dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei den sonstigen Einkünften zu deklarieren ist.

Das Gesetz bietet Befreiungsvorschriften, welche abhängig von der Besitzdauer des Vermögensgegenstands und dem erzielten Gewinn von einer Besteuerung absehen.

Gerade im Falle der Veräußerung von privatem Immobilienbesitz sind die Vorschriften der Besteuerung und der Steuerbefreiung sehr genau zu prüfen. Eine Veräußerung sollte aus steuerlicher Sicht ausführlich geplant sein. Unter der Berücksichtigung der Entwicklung von Immobilienpreise in den vergangenen Jahren führt eine Veräußerung derzeit in der Regel zu deutlichen Gewinnen. Diese verlangen im Falle  einer Besteuerung hohe Steuerbelastungen ab.

Gerne beraten wir Sie bei Ihren geplanten Veräußerungsgeschäften um eine möglichst steuergünstige Ausgestaltung für Sie zu erreichen.