Der Gesetzgeber bietet Steuerhinterziehern als einmaliges Instrument des Strafrechtes – noch – die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Hierbei werden alle bisher nicht angegebenen Einkünfte nacherklärt und die hierauf entfallenden Steuern zuzüglich Zinsen sofort nachgezahlt; im Gegenzug wird dem Steuerhinterzieher Straffreiheit gewährt.
Wir ermitteln die nach zu erklärenden Einkünfte sowie die hieraus resultierenden Steuern und vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden.