Steuerliche Förderung von Elektroautos
Steuerliche Förderung von Elektroautos
Bundesrat beschließt neuen Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen sind trotz bereits bestehender Steuerförderungen nicht zufriedenstellend. Es bedarf nach Auffassung des Bundesrates weiterer steuerlicher Anreize. Im Juli des Jahres hat der Bundesrat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Sonder-AfA
Geplant ist u. a. eine Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen im Betrieb.
Umweltprämie
Darüber hinaus soll eine Umweltprämie den Kauf von Elektrofahrzeugen fördern. Privatpersonen sollen beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs einen Zuschuss von € 5.000 erhalten. Für Hybridfahrzeuge sind € 2.500 im Gespräch. Die Prämie soll in zwei Stufen, ab 2017 bzw. ab 2018, eingeführt werden. Die Stufen hängen jeweils vom Anteil der Zulassungen solcher Fahrzeuge an den gesamten Neuzulassungen ab.
Sonderrechte
Außerdem stimmte der Bundesrat im Juli einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu. Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Haltern von Elektrofahrzeugen Sonderrechte zu gewähren. Unter anderem sollen Fahrer von Elektrofahrzeugen die Busspur nutzen können, Parkplätze mit Ladesäulen reservieren oder kostenlos parken dürfen. Elektrofahrzeuge können auch im bestimmten Umfang von Zu- und Durchfahrtbeschränkungen ausgenommen werden. Zur Umsetzung der Vergünstigungen erhalten E-Autos besondere E-Kennzeichen.
Stand: 28. August 2015
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