Die aus der Vermietung von Immobilien wie z.B. Häuser und Wohnung erzielten Einnahmen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erfassen. Steuerlich stellt die Behandlung von Immobilienbesitz im Privatvermögen eine besondere Herausforderung dar.
Die Zuordnung von Kosten nach der Anschaffung zu sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder den Anschaffungskosten zuzurechnenden anschaffungsnahen Herstellungskosten hat zum Beispiel signifikante Auswirkungen auf Belastung mit Einkommensteuer. Die Aufteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Grund und Boden und Gebäude wirkt sich über Jahre steuerlich aus.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei der steuerlichen Gestaltung und Umsetzung Ihrer Immobilienvorhaben und erstellen für Ihren Immobilienbesitz Ergebnisberechnungen. Sie behalten somit die Wirtschaftlichkeit der Immobilien immer im Blick.